Pfändungsschutz für Zulagen

Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen nach der ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Handelt es sich allerdings um Schicht-, Samstags- oder Vorfestarbeit sind diese Zulagen dagegen der Pfändung nicht entzogen, so das BAG in einer aktuellen Pressemitteilung. In der aktuellen Entscheidung wurde auch zum Umfang und zur Höhe der unpfändbaren Zulagen auf die steuerliche Vorgabe des § 3b EStG verwiesen.

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

Teilen Sie diese Nachricht mit Ihren Freunden oder Kollegen