Scheinverträge mit rumänischen Staatsangehörigen

Das LSG Baden-Württemberg entschied, dass einer der führenden Hersteller von Betonprodukten Scheinverträge mit rumänischen Staatsangehörigen geschlossen hat, um die Sozialversicherungspflicht zu umgehen (Az. L 8 BA 3118/20).
Einer der führenden Hersteller von Betonprodukten schloss zur Umgehung der Sozialversicherungspflicht Scheinverträge mit rumänischen Staatsangehörigen. Dies entschied der 8. Senat des baden-württembergischen Landessozialgerichts in einem Musterverfahren und bestätigte ein vorangegangenes Urteil des Sozialgerichts. Dort sind 28 Parallelverfahren noch anhängig.

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

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