Bürokratieentlastungsgesetz bringt Fortschritte
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt das verabschiedete Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), das den offiziellen Startschuss für die Errichtung einer neuen Vollmachtsdatenbank (VDB) in der Sozialversicherung gibt.
Für Steuerberater, Mandanten und die Träger der Sozialversicherung markiert diese, von der BStBK konzipierte und initiierte, Innovation einen weiteren Meilenstein, der die Verwaltung von Vollmachten grundlegend vereinfacht und die Effizienz in der Lohnabrechnung deutlich steigern wird. Erstmals wird es die Möglichkeit geben, die Daten der Generalvollmachten zentral zu hinterlegen, anstatt für jeden Sozialversicherungsträger separate Vollmachten zu erstellen. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch einen erheblichen administrativen Aufwand bei allen Beteiligten.
„Es ist erfreulich, dass das Bürokratieentlastungsgesetz endlich verabschiedet wurde. Ich bin sehr stolz auf unseren hierin enthaltenen Erfolg: den gesetzlich verankerten Startschuss der neuen Vollmachtsdatenbank in der Sozialversicherung“, so Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer. „Leider konnte das Gesetz nicht noch mehr vergleichbare Entlastungen schaffen. Die anfängliche Verbändeanhörung weckte andere Erwartungen.“
Ab Januar 2028 wird die Nutzung der VDB in der SV zunächst optional sein, ab Januar 2030 wird sie dann für die Sozialversicherungsträger verpflichtend.
„Wir haben uns von anfänglichen Zweifeln einzelner Sozialversicherungsträger nicht beeindrucken lassen und haben an unserem Vorhaben festgehalten. Die neue Vollmachtsdatenbank in der Sozialversicherung wird ein bedeutender Schritt in Richtung Bürokratieabbau und Digitalisierung,“ erklärt Schwab. „Diese neue Lösung stellt eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten dar: Steuerberater, Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger profitieren gleichermaßen von beschleunigten Verfahren und einer effizienteren Kommunikation“, erklärt Schwab.
Arbeitgeber können sich künftig vollständig auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und müssen nicht mehr für jeden Träger der sozialen Sicherung Einzelvollmachten ausstellen. Steuerberater profitieren von einem erheblich geringeren Verwaltungsaufwand, da sie nicht mehr unzählige Einzelvollmachten organisieren und verwalten müssen. Sozialversicherungsträger erhalten durch den zentralen Zugriff auf die hinterlegten Daten der Generalvollmachten sofortige Informationen und können die Verfahren erheblich beschleunigen.
Bis zur geplanten Einführung im Jahr 2028 sind noch zahlreiche Abstimmungs- und Aufbauarbeiten notwendig. Die BStBK wird gemeinsam mit den Sozialversicherungsträgern daran arbeiten, die technischen Grundlagen und Gemeinsamen Grundsätze für die VDB zu schaffen. Dabei werden Fragen zu Datensicherheit, Schnittstellen und den zu hinterlegenden Daten detailliert geklärt.
Die Bundessteuerberaterkammer ist überzeugt, dass die neue VDB in der Sozialversicherung die bürokratischen Abläufe deutlich vereinfachen und einen echten Mehrwert für alle Beteiligten schaffen wird.
Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH