Liegt eine Rechnung mit Steuerausweis vor, ist nicht zu entscheiden, ob die in der Rechnung ausgewiesene Steuer die gesetzlich entstandene Steuer übersteigt, wenn im Übrigen die Voraussetzungen des § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG vorliegen (BFH, Urteil v. 17.8.2023 – V R 3/21; veröffentlicht am 11.1.2024).
(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)