Rechtsgrundlage der Steuerfreiheit für arbeitgebergeförderte Präventions- und betriebliche Gesundheitsförderungsleistungen ist § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes – EStG. Die Finanzverwaltung hat eine Umsetzungshilfe für Präventionsmaßnahmen und sonstige Gesundheitsmaßnahmen veröffentlicht (BMF vom 20.04.2021).
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)