Steuerfreiheit von Feiertags- und Nachzuschlägen

Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 3b Abs. 1 EStG unstreitig vor, dann bildet der bloße Umstand, dass die Aufzeichnungen des Arbeitgebers keine genaue Anfangszeit und Schlusszeit der jeweiligen Nachtarbeit beinhalten, keinen Grund, um von einer Anwendung des § 3b EStG abzusehen (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 9.11.2022 – 4 K 145/20; rechtskräftig).

(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)

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