Sturz bei einem Firmenlauf

Eine Arbeitnehmerin steht nicht als Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie bei einem Firmenlauf stürzt und sich dabei verletzt (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.3.2023 – L 3 U 66/21; nicht rkr.).

(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)

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