Überstunden auszahlen

Wenn nichts anderes vereinbart ist, erhalten Mitarbeiter für Überstunden genausoviel Geld wie für reguläre Arbeitsstunden. Auf Basis des Monatslohns berechnet der Arbeitgeber den Stundensatz, ggf. mit Überstundenzuschlag soweit vereinbart. Die Auszahlung von Überstunden zieht Steuern und Sozialversicherung nach sich, nur bei Zuschlägen kann unter gewissen Voraussetzungen steuer- und beitragsfrei abgerechnet werden. Es kommt lediglich eine ermäßigte Besteuerung in Frage, wenn bei Beendigung des Dienstverhältnisses die Auszahlung erfolgt. Empfehlenswert für ist es, eine klare Regelung zum Abfeiern bzw. Auszahlen der Überstunden im Unternehmen zu finden. Dazu gehört die Dokumentation der Vereinbarungen und der jeweiligen Überstunden.

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

 

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