Die Anpassung erfolgt aufgrund von Überschüssen in der Umlagekasse. Diese entstehen, wenn weniger Ausgaben für Mutterschaftsleistungen anfallen oder die Zahl der beitragspflichtigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber steigt. Die Senkung um 0,02 Prozentpunkte mag klein erscheinen, kann jedoch bei höheren Lohnsummen deutliche Entlastungen bringen.
Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH