Nach einem Urteil des EuGH müssen Arbeitgeber sämtliche Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen. Mit dieser Entscheidung sollen Arbeitnehmer geschützt werden. Nach dieser Entscheidung müssen Unternehmen mittels Arbeitszeiterfassungssysteme die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter protokollieren. Nur so könne nach Auffassung des EuGH die Grundrechte und der Gesundheitsschutz tatsächlich einer Kontrolle durch Behörden und Gerichte zugeführt werden. Bei der Entscheidung wird der Umfang der Rechtsprechung auf jeden Arbeitnehmer ausgedehnt. Die Bundesregierung bleibt zunächst gelassen und warnte vor Schnellschüssen. Durch ein Rechtsgutachten soll die Relevanz für Deutschland geklärt werden. Erst dann werde über ggf. bestehenden Umsetzungsbedarf weiter verhandelt werden müssen.
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)