Das BMF hat ein begleitendes BMF-Schreiben zur befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1.7.2020 veröffentlicht. Dieses Schreiben wurde mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt. Hier werden die Anwendungsbestimmungen, Übergangsregelungen und Vereinfachungsmaßnahmen erläutert. Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF erhältlich.

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

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