Sonderurlaub: Umzug, Hochzeit, Geburt, Todesfall

Meistens regeln Arbeits-oder Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarungen, wann ein Mitarbeiter daheim bleiben darf und ob der Arbeitgeber den Sonderurlaub bezahlt. Gesetzlich festgeschrieben sind die konkreten Umstände für den Anspruch auf Sonderurlaub nicht. Eine gute Orientierung bietet der Tarifvertrag im öffentlichen Dienst: es gibt einen bezahlten Sonderurlaubstag für die Geburt des eigenen Kindes, einen dienstlichen Umzug und für das 25-jährige oder 40-jährige Dienstjubiläum. Bei einem Todesfall in der Familie sowie Pflege des kranken Kindes können einzelne Regelungen getroffen werden. Im letzteren Fall sind bis zu fünf Tage je nach Regelung üblich. Existiert kein Tarifvertrag mit ausdrücklichen Regelungen ist eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung dringend anzuraten. Dabei sollte das Recht auf Sonderurlaub für Stellensuche und Umzug genauso beachtet werden wie bei ehrenamtlichen Tätigkeiten.

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

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