A1-Bescheinigung bei Dienstreisen

Die A1-Bescheinigung ist bei Dienstreisen von Deutschland in viele europäische Länder Pflicht und lässt sich oft dauerhaft erteilen. Firmen sollten dies nutzen, um ihren Aufwand zu reduzieren und Rechtssicherheit zu schaffen. Ohne das Formular drohen hohe Bußgelder.
Folgendes ist zu beachten:
– Beschäftigte mit EU-Staatsbürgerschaft brauchen bei Dienstreisen egal welcher Dauer ins EU-Ausland sowie nach Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz eine A1-Bescheinigung. Die A1-Bescheinigung bestätigt ihre Absicherung in der deutschen Sozialversicherung. Dies verhindert, dass sie in die Sozialversicherung aller Länder einzahlen müssen, wo sie vorübergehend arbeiten. Für Beschäftigte ohne EU-Pass gelten andere Bedingungen. Bei Personen aus EWR-Staaten und Großbritannien sowie der Schweiz können kuriose Konstellationen entstehen. Deshalb ist fachlicher Rat wichtig. Die A1-Bescheinigung ist fast ausschließlich digital anzufordern.

 

 

(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)

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