Der neue Kontenrahmen SKR42 ist um allgemeine gemeinnützigkeitsrechtliche Konten ergänzt und somit auf alle gemeinnützigen Körperschaften anwendbar.
Die Anforderungen an einen Branchenkontenrahmen für gemeinnützige Körperschaften sind anspruchsvoll. Nicht umsonst war der bisherige sachkontenorientierte Vereinskontenrahmen zur Abbildung der 4 Sphären sehr umfangreich. Mit dem neuen Branchenpaket für Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs SKR42 werden die Anforderungen nun über Kostenstellen abgebildet. Die Trennung der 4 Sphären erfolgt nicht mehr wie bisher über separate Sphärenkontenklassen.
(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)