In der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr wurde eine Evaluierung der Regelungen der Kassensicherungsverordnung vorgesehen. Es sollte in diesen Tagen geprüft werden, ob der Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung erweitert werden muss.
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)