Anrechnung der Gewerbesteuer

Mit Urteil vom 20.03.2017 (Az. X R 62/14) hat der BFH zur Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte einen Leitsatz aufgestellt. Dieses Urteil ist teilweise inhaltsgleich mit dem weiteren Urteil vom 20.03.2017 mit dem Aktenzeichen X R 12/15. Demnach gilt, dass die Begrenzung des Steuerermäßigungsbetrages nach § 35 Abs. 1 S. 5 EStG betriebsbezogen zu ermitteln ist.

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

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