Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzesentwurf zur dynamischen Beitragsentlastung in der Arbeitslosenversicherung vorgelegt. Es wird insbesondere auf die Überschüsse aller Sozialkassen verweisen. Auch der Umstand, dass die Rücklage der Bundesagentur für Arbeit derzeit mit rund 23,5 Milliarden Euro rund 0,69 Prozent des Bruttoinlandsprodukts umfasst, lasse eine Reduzierung des Beitragssatzes zu. Denn gesetzlich vorgeschrieben sind nur 0,65 Prozent. Zum 1.1.2020 solle deshalb der Beitragssatz zur ALV gesenkt werden von derzeit 2,5 Prozent auf 2,2 Prozent. Es soll künftig eine Koppelung an die Rücklage des BA vorgenommen werden. Wenn das vorgegebene Rücklagenziel mit 0,65 Prozent überschritten wird, muss der Beitragssatz in entsprechender Höhe gesenkt werden.
(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)