Beherbergung und Verköstigung auf Reiterhöfen

Reitkurse für Jugendliche und Kinder sowie deren Beherbergung und Verköstigung auf Reiterhöfen, stellen eigene, selbständige Leistungen dar, die für die Frage einer etwaigen Befreiung von der Umsatzsteuer jeweils einzeln zu betrachten sind (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 2.3.2022 – 4 K 114/17; Revision anhängig, BFH-Az. XI R 9/22 )

 

(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)

Teilen Sie diese Nachricht mit Ihren Freunden oder Kollegen