Höhe der Säumniszuschläge

Bei summarischer Prüfung bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind (Anschluss an BFH, Beschluss v. 31.8.2021 – VII B 69/21 (AdV), nicht veröffentlicht: BFH, Beschluss v. 23.5.2022 – V B 4/22 (AdV); veröffentlicht am 21.7.2022). (Quelle: V.S.H. Dienstleistung GmbH)

 

 

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