Betriebliche Altersvorsorge

Das BMF hat ein aktualisiertes Schreiben zur betrieblichen Altersversorgung herausgegeben. Es wurden insbesondere die Neuregelungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz verarbeitet. Unter anderem kann ab 2018 ein Betrag von 8 Prozent für die steuerfreie betriebliche Altersvorsorge verwendet werden. Der Arbeitgeber erhält einen neu eingeführten Steuerzuschuss bei Arbeitnehmern mit geringem Einkommen, welchen er bei der Lohnsteueranmeldung abziehen kann.

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

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