Eigenkapital ersetzende Darlehen

Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung zu eigenkapitalersetzenden Darlehen aufgegeben. Aufwendungen bzw. Verluste aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen führen nun regelmäßig zu nachträglichen Anschaffungskosten. Die neuen Grundsätze gelten erst mit Veröffentlichung des BFH-Urteils, somit ab 28.09.2017. Die Finanzverwaltung wird frühere Fälle zunächst nicht bearbeiten, bevor eine Übergangsregelung geschaffen ist. Ungeklärt ist weiterhin, wie mit Barzuschüssen in die Kapitalrücklage verfahren werden soll. Bis zur Entscheidung des BFH sind zumindest diese Einlagen in letzter Minute mit Risiko behaftet.

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

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