Durch das neue Sozialpartnermodell können nun auch kleine und mittlere Unternehmer den Aufwand und Aufbau von Betriebsrenten durchführen. Gewerkschaften und Arbeitgeber können nun Betriebsrenten vereinbaren ohne den Arbeitgeber in das Haftungsproblem zu führen. Der Arbeitgeber beteiligt sich im Gegenzug mit Sicherungsbeiträgen. Nichttarifrechtlich gebundene Unternehmen können vereinbaren, dass die einschlägigen Tarifverträge auch für sie insoweit gelten sollen.
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)