Neue Mutterschutzregeln ab 2018

Schülerinnen und Studentinnen profitieren nun auch von den Mutterschutzregeln. Bisher mussten sich die jungen Frauen krank schreiben lassen, nun können sie entscheiden, ob sie an Prüfungen während des Mutterschutzes teilnehmen wollen. Arbeitgeber müssen zudem alle Arbeitsplätze überprüfen und ggf. so umgestalten, dass Schwangere gefahrlos dort arbeiten können. So sollen Arbeitsverbote ausgeschlossen werden. Sonn- und Feiertagsarbeit bis 22 Uhr ist ab 1.Januar mit Zustimmung der Frau erlaubt. Die Schwangere kann ihr Einverständnis jederzeit widerrufen.

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

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