Fremdwährungsdarlehen

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 11.07.2017 (Az. 5 K 1091/15) entschieden, dass mit der Festlegung eines Mindestkurses von 1,20 Schweizer Franken (CHF) pro Euro durch die Schweizerische Nationalbank am 06.09.2011 eine Teilwerterhöhung von Fremdwährungsdarlehen gerechtfertigt ist. Es sei somit eine fundamentale Veränderung der wirtschaftlichen und finanzpolitischen Daten eingetreten. Infolgedessen sei die Teilwerterhöhung der streitigen Darlehen zum Bilanzstichtag 31.12.2011 und 31.12.2012 als voraussichtlich dauernd anzusehen.

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

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