Das Kabinett hat am 30.3.2022 den Entwurf eines Pflegebonusgesetzes beschlossen. Die Steuerfreiheit für Bonuszahlungen wird auf 3.000 € angehoben. Bis zu dieser Höhe sind die Prämien dann auch sozialabgabenfrei.
Die Bundesregierung führt hierzu u.a. aus:
Krankenhäuser, in denen 2021 mehr als zehn Corona-Patienten länger als 48 Stunden beatmet wurden, erhalten 500 Millionen zur Auszahlung der Einmalzahlung. Dies sind laut Bundesgesundheitsministerium 837 Kliniken in Deutschland. Die individuelle Bonushöhe ist abhängig von der Gesamtzahl der Bonusberechtigten in den Krankenhäusern.
Mit weiteren 500 Millionen Euro soll der Bonus für Altenpflegekräfte finanziert werden, die zwischen November 2020 und Ende Juni 2022 mindestens drei Monate in einem Heim gearbeitet haben. Der gestaffelte Pflegebonus soll ab 30.6. bis spätestens 31.12.2022 in folgender Höhe ausgezahlt werden:
- vollzeitbeschäftigte Pflegefachkräfte bis zu 550 €
- Personal, das mindestens 25 % der Arbeitszeit in der direkten Pflege / Betreuung tätig ist (zum Beispiel in Verwaltung, Haustechnik, Küche) bis zu 370 €
- Azubis bis zu 330 €
- Helfer im Freiwilligendienst oder im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) etwa 60 €
sonstige Beschäftigte bis zu 190 €.
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)