Wird im Rahmen eines Wertgutachtens die Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach der Wertermittlungsverordnung bestimmt, kann diese der Berechnung des AfA-Satzes zugrunde gelegt werden (FG Münster, Urteil v. 27.1.2022 – 1 K 1741/18 E; rechtskräftig).
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)