Ab sofort stehen gemeinsame Hinweise der Steuerberaterkammer und des Steuerberaterverbandes für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater in einer aktuellen Fassung zur Verfügung. Es wird dabei ausdrücklich klargestellt, dass Steuerberater hinsichtlich ihrer erbrachten Leistungen keine Auftragsverarbeitung durchführen. Dies gilt insbesondere auch für die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Es handelt sich bei den Leistungen eines Steuerberaters stets um eine eigenverantwortlich erbrachte Fachleistung, sodass keine Verträge wegen Auftragsverarbeitung nach der DSGVO mit dem Mandanten abgeschlossen werden müssen. Außerdem sind weitergehende Informationen zum Versand von E-Mails erfolgt. Die aktuellen Hinweise sind auf der Homepage des Steuerberaterverbandes unter der Rubrik Praxistipps erhältlich.
(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)