Das BMF hat sich im Jahr 2017 sehr kritisch wegen der Erfassung von Kreditkarten- und EC-Kartenumsätzen bei Bargeschäften geäußert und eine strikte Trennung von den baren Vorgängen gefordert. Die nicht erfolgte strikte Trennung im Kassenbuch führt laut BMF zu einem formellen Mangel und widerspricht der Wahrheit und Klarheit der Buchführung. Von den Verbänden wird nun gefordert, bestimmte Ausnahmen aufzunehmen, die schon nach den GoBD-Vorgaben als geeignet anzusehen sind, so z. B. wenn die unbaren Umsätze erkennbar wieder aus dem Kassenbuch ausgebucht werden. Die Finanzverwaltung wird sich in einem zu erwartenden BMF-Schreiben zur Einzelaufzeichnungspflicht noch zu diesem Thema äußern.
(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)