Elektronische Datenübermittlung neu geregelt

Die Finanzverwaltung wird die elektronische Datenübermittlung ab 2018 für den Veranlagungszeitraum 2017 nur noch authentifiziert zulassen. Das bedeutet für alle Steueranwendungen, dass die Abgabe in komprimierter Form nicht mehr möglich sein wird. Es wird deshalb empfohlen, frühzeitig auf das authentifizierte Verfahren umzusteigen.

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

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