Der Rat der EU hat sich darauf geeinigt, den Mitgliedstaaten für elektronische Veröffentlichungen ermäßigte Steuersätze, besonders ermäßigte Steuersätze oder sogar Nullsteuersätze zuzusagen. Elektronische und physische Veröffentlichungen werden so gleichgestellt. Bisher werden nur bei Büchern, Zeitungen und Zeitschriften in Papierform ermäßigte Steuersätze von mindestens fünf Prozent gewährt. Einigen Mitgliedstaaten wurden besondere Steuersätze unter fünf Prozent und sogar Nullsteuersätze mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit gewährt. Diese Regelungen werden nun grundsätzlich auch für elektronische Veröffentlichungen zugelassen. Die neuen Vorschriften werden vorübergehend gelten. Es soll letztlich ein neues System eingeführt werden, das den Mitgliedstaaten insgesamt mehr Flexibilität bei der Festlegung von Mehrwertsteuersätzen einräumen wird.
(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)