Holznutzung: Ermäßigung

Mit BMF Schreiben vom 11.11.2018 wurde die Tarifvergünstigung von § 34 EStG geregelt, und zwar hinsichtlich der Abgrenzung und Anerkennung von Rotfäule als Holznutzung infolge höherer Gewalt. U.a. werden im Schreiben die Definition des Begriffes Rotfäule aufgeführt, Vereinfachungsregelungen (u.a. Abgrenzung der Holznutzungen mit Rotfäule von regelmäßigen Schäden in der Forstwirtschaft) und die zeitliche Anwendung. Demnach gelten die im Schreiben aufgeführten Regelungen erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2018 beginnen.

(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)

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