Das Europäische Parlament hat die Überarbeitung der Richtlinie zur Entsendung von Arbeitnehmern auf den Weg gebracht. Damit kann europaweite Rechtssicherheit für entsendete Arbeitnehmer erreicht werden, was für die gleiche Arbeit auch den gleichen Lohn bedeutet ohne Rücksicht auf den Ort des Einsatzes. Jedes Jahr werden etwa zwei Millionen Arbeitnehmer EU-weit entsendet. Deutschland belegt dabei Platz zwei. Umgekehrt wurden die meisten Arbeitnehmer aus den EU-Staaten nach Deutschland entsandt. Mit der überarbeiteten Richtlinie wird die Entsendung klarer geregelt. Alle Vorgaben des Entsendungsstaates für die Entlohnung gelten auch für die entsandten Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sämtliche Reisekosten zu übernehmen. Daneben gelten Fristen und weitere festgelegte Bedingungen.
(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)