Umsätze aus Geldspielautomaten sind laut einem aktuellen Urteil des hessischen Finanzgerichts steuerbar und steuerpflichtig. Als Begründung führt das hessische Finanzgericht unter anderem an, dass auch das Bundesverfassungsgericht Beschwerden in Bezug auf mögliche steuerbefreite Umsätze nicht angenommen hatte. Eine Ungleichbehandlung der gewerblichen Betreiber zu öffentlichen Spielbanken liege nicht vor. Gegen die Entscheidung ist Revision beim BFH unter dem Az. XI R 13/18 anhängig.
(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)