Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sein Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung des (Elektro)Fahrrad-Leasing vom 22.05.2017 ergänzt. Im aktuellen Schreiben vom 20.11.2017 wird u.a. klargestellt, dass in Leasingfällen das Vorliegen eines betrieblichen Fahrrads vorausgesetzt wird, dass der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer gegenüber der Leasinggesellschaft zivilrechtlich der Leasingnehmer ist. Weiterhin mindern Zuzahlungen des Arbeitnehmers den geldwerten Vorteil. Auch werden in dem Schreiben Ausführungen zur Bewertung und Pauschalierung gemacht.
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)