Im Urteilsfall arbeitete die Mutter zu Hause am Telearbeitsplatz. Auf dem Rückweg vom Kindergarten ihrer Tochter zum häuslichen Arbeitsplatz rutschte sie mit dem Fahrrad bei Blitzeis aus und brach sich den Ellenbogen. Die Krankenkasse verauslagte Aufwendungen für die komplizierte Behandlung in Höhe von fast 20.000 Euro und forderte diese von der Berufsgenossenschaft. Eltern, die ihr Kind auf dem Weg in die Arbeit in den Kindergarten bringen, sind gesetzlich unfallversichert. Die Berufsgenossenschaft lehnte mit der Begründung die Zahlung ab, dass es sich im vorliegenden Fall um einen privaten Heimweg handelt. Das LSG hat die Auffassung der Berufsgenossenschaft bestätigt. Es liegt kein Arbeits- oder Wegeunfall vor. Die Revision zum Bundessozialgericht wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)