Ferienjobs

Ferienjobs für Schüler und Studenten unterliegen besonderen rechtlichen und steuerlichen Regelungen. Arbeitsrechtlich handelt es sich meist um befristete Arbeitsverhältnisse nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Arbeitgeber sollten allerdings auch bei Schülern und Studenten darauf achten, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen. Hier wird dann auch die Befristung geregelt. Sozialversicherungsrechtlich sind Ferienjobs im Fall einer kurzfristigen Beschäftigung bis zu drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Steuerlich besteht die Möglichkeit, die Lohnsteuer pauschal mit 25 % zu erheben, wenn die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung nach § 40a Abs. 1 EStG erfüllt sind. Ansonsten erfolgt die Besteuerung nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Doch auch eine Beschäftigung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (2026: 603-Euro-Grenze) kommt infrage. In diesem Fall leistet der Arbeitgeber meist einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung und ggf. auch zur Lohnsteuer an die Minijob-Zentrale (Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH).

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