Zu Unrecht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge können neben der Möglichkeit der Verrechnung auch schriftlich im Antragsverfahren zurückgefordert werden. Mit einem neuen Antragsformular will die Sozialversicherung nun für mehr Transparenz sorgen. Die Gründe für eine unrechtmäßige Beitragszahlung sind vielfältig. In der Praxis sind dem Arbeitgeber wichtige Abgaben zur Person des Arbeitnehmers nicht bekannt, wie beispielsweise der Bezug einer Rente oder die Elterneigenschaft. Die Beitragsrückerstattung könnte durch einen schriftlichen Erstattungsantrag erfolgen. Das neue Formular wurde von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung entwickelt und enthält alle erforderlichen Angaben. Rückfragen beim Arbeitgeber/Arbeitnehmer sind so nicht mehr notwendig.
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)