Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 fanden geldwäscherechtliche Sonderprüfungen der BaFin nur in Ausnahmefällen als Vor-Ort-Prüfung statt. Im Zuge der sich ändernden Pandemielage wird die BaFin wieder verstärkt von der Möglichkeit von Prüfungen vor Ort Gebrauch machen. Das teilt die Bundesregierung mit (19/31401).
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)