Geschenke: Dauerkarten

Mit Urteil vom 21.09.2017 hat das FG Bremen zur einkommensteuerlichen Behandlung bei der Überlassung von Dauerkarten an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde entschieden (Az. 1 K 20/17 (5), rkr). Im Urteilsfall erwarb die Klägerin in den Jahren 2013 bis 2015 Dauerkarten für Spiele eines Vereins, die sie ihren eigenen Arbeitnehmern und Geschäftsfreunden bzw. deren Arbeitnehmern überließ. U.a. beinhalteten die Leistungen des Vereins Business Seats auf der Tribüne, ein Vorverkaufsrecht für Sonderspiele usw. Das Finanzamt unterwarf zu Recht die Aufwendungen für diese Eintrittskarten in vollem Umfang der Pauschalbesteuerung nach § 37 b EStG. Die hiergegen gerichtete Klage führte nicht zum Erfolg, ferner wurde keine Revision zugelassen.

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

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