Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist der Anspruch auf Investitionszulage bei der Bestimmung der Betriebsgröße gem. § 7 g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 a EStG als Voraussetzung eines Investitionsabzugsbetrages zu berücksichtigen. Somit erhöht die Investitionszulage die Betriebsgröße bei der Gewinnermittlung mittels Bilanzierung (BFH Urteil vom 03.08.2017, IV R 12/14).
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)