Versicherungsverträge als Sachbezug?

Nach der Entscheidung des FG Mecklenburg-Vorpommern sind Zuschüsse des Arbeitgebers zu Versicherungsbeiträgen wie eine Krankentagegeldversicherung oder private Pflegezusatzversicherung als steuerfreie Sachbezüge denkbar. Dies entspricht nicht der Auffassung der Finanzverwaltung. Derartige Zuschüsse stellen Barlohn dar und die 44-Euro-Freigrenze kommt nicht zur Anwendung. Nun ist das Verfahren beim BFH anhängig (Az VI R 16/17).

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

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