Das BMF verweigerte hartnäckig die Fristverlängerung bei Kassenumstellung. Einige Bundesländer handeln im Interesse der Wirtschaft und geben für die Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit. Bis Ende September 2020 müssen die Vorgaben des Kassengesetzes zur Implementierung einer technischen Sicherheitseinrichtung umgesetzt werden. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise schaffen einige Bundesländer eigene Härtefallregelungen, um die Frist in geeigneten Fällen bis 31.3.2021 zu verlängern. Zwischenzeitlich hat das BMF die bundesweite Verlängerung bis 31.12.2020 doch noch genehmigt.
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)