Seit Jahresbeginn gelten neue gesetzliche Regelungen, die in der Praxis bei Gutscheinen und Geldkarten für Verunsicherung sorgen. Ein BMF-Schreiben soll dazu Klarheit bringen. Nach dem Entwurf sollen Gutscheine für Zeitungen und Zeitschriften in Papier Sachbezüge sein, dagegen erfüllen diese im Download nicht die Voraussetzungen. Papier-Essensmarken und arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten fallen in den Anwendungsbereich der 44-Euro-Freigrenze. Die Ausführungen des Schreibens sollen rückwirkend gelten. Verbände haben bereits kritische Stellungnahmen abgeben.
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)