Der sog. Umweltbonus für den Kauf von E-Autos wurde vom Bundeswirtschaftsministerium bis Ende 2020 verlängert. Die Kaufprämie habe sich nach Aussagen des BWM bewährt und die Zahl der Anträge steigen stetig an. Die Kaufprämie wird in ihrer bestehenden Form mit den identischen Fördersätzen bis Ende Dezember 2020 fortgeführt. Der Umweltbonus kann auch weiterhin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden. Für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge gibt es nach wie vor 4.000 EUR, für Plug-In Hybride gibt es die Prämie in Höhe von 3.000 EUR. Die Kaufprämie wird zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis von unter 60.000 EUR aufweisen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Unternehmen aller Art, auf die Neufahrzeuge zugelassen werden. Neu ist ein Förderbaustein für den Einbau eines akustischen Warnsystems für blinde und sehbehinderte Menschen. Die Fördersumme beträgt pauschal 100 EUR.
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)