Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sollen erneut verlängert werden. Die Zugangsvoraussetzungen sollen bis zum 30.06.2022 herabgesetzt bleiben. Mit diesem Schritt will die Bundesregierung den von der Corona-Pandemie betroffenen Betrieben Planungssicherheit bieten.
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Es ist derzeit nicht auszuschließen, dass es weiterhin zu pandemiebedingten Einschränkungen kommt, die sich etwa auf die Veranstaltungs- und Kreativwirtschaft oder das Gastgewerbe auswirken.
Das Bundeskabinett hat daher am 09.02.2022 einen Verordnungsentwurf auf den Weg gebracht, mit dem folgende Regelungen bis zum 30.06.2022 weiter gelten sollen:
- Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben herabgesetzt.
- Auf den Aufbau von Minusstunden wird verzichtet.
- Einkommen aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
- Ab dem vierten beziehungsweise siebten Bezugsmonat gelten erhöhte Leistungssätze.
Zudem soll die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf 28 Monate verlängert werden.
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)