Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2018 bekannt gemacht (Anlage zum BMF Schreiben vom 27.09.2017). Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht. Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben zu beachten.
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)