Der gesetzlich Mindestlohn gilt ab 2018 für alle Branchen. Es sind nun 8,84 EUR pro Zeitstunde brutto ohne Ausnahmeregelungen mindestens zu entrichten. Übergangsregelungen für bestimmte Branchen waren befristet und sind letztmalig bis zum 31.12.2017 zur Anwendung gekommen. Damit ist auch z. B. für Zeitungszusteller oder in der Land- und Forstwirtschaft der allgemein gültige Mindestlohn umzusetzen.
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)