Der eingebrachte Gesetzesentwurf zur Dynamisierung der Verdienstgrenzen bei geringfügiger Beschäftigung wurde abgelehnt. Mit dem Gesetzesentwurf sollten die Verdienstgrenzen für geringfügig Entlohnte im Minijob und auch im Midi-Job (Gleitzone) dynamisch erhöht werden. Von der den Gesetzesentwurf einbringenden Partei FDP wurde kritisiert, dass die Grenzen seit Jahren nicht erhöht wurden, außerdem würde keine Gehaltserhöhung möglich sein, im Gegenteil: mit der Erhöhung des Mindestlohns ist sogar eine Reduzierung der Arbeitsstunden erforderlich. Die Verdienstgrenzen sollten deshalb an den Mindestlohn gekoppelt werden. Mit einer Verdienstgrenze des 60 fachen des allgemeinen Mindestlohns bei Minijobs und des 145 fachen bei Beschäftigungen in der Gleitzone im Jahr 2020 wird eine Automatisierung erreicht. Der Entwurf wurde auch deshalb abgelehnt. Nach Auffassung der SPD, Grünen und Linken würde die vorgeschlagene Regelung zur Ausweitung prekärer Beschäftigung führen, von der vor allem Frauen benachteiligt würden.
(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)