Die Freigrenze für Zuwendungen an Vereinsmitglieder wurde in Baden-Württemberg erhöht. Wenn gemeinnützige Vereine ihre Mitglieder ehren, deren Leistungen würdigen oder sie zu einem gemeinsamen Ausflug einladen, müssen auch steuerliche Regelungen beachtet werden. Bisher durften die Zuwendungen maximal 40 Euro betragen. In Baden-Württemberg wurde diese Grenze nun rückwirkend zum 1.1.2019 auf 60 Euro erhöht. Bundesweit gibt es keine einheitliche Regelung, wie die AO bei Aufwendungen für Vereinsmitglieder konkret auszulegen ist. Aus diesem Grund sind die jeweiligen Länder zuständig, zu entscheiden, in welcher Höhe Zuwendungen als angemessen gelten.
(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)