Die Bundesregierung will Missbrauch von Leiharbeit verhindern und mit einem neuen Gesetzesentwurf die Arbeitnehmerüberlassung neu regeln. Künftig sollen Leiharbeiter beim Entleiher nur noch grundsätzlich 18 Monate eingesetzt werden können. In Tarifverträgen können jedoch abweichende Regelungen festgelegt werden. Mit diesen und weiteren Maßnahmen soll auch die Stellung des Werkvertrags konkret zur Aussage gebracht werden. Das Thema Scheinselbständigkeit spielt dabei eine wichtige Rolle.
(Text: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)